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Sollten Sie noch nicht ein Jahr als ERASMUS Student am KIT studiert haben, können Sie eventuell weiterhin als ERASMUS Student am KIT bleiben.
Bitte beachten Sie,
- dass Ihr Aufenthalt am KIT als Austauschstudent insgesamt 2 Semester nicht übersteigen darf,
- dass Sie nicht länger als ein Jahr über das ERASMUS-Programm gefördert werden können,
- dass Sie weiterhin an Ihrer Heimatuniversität eingeschrieben sein müssen,
- dass Sie mit Ihrer Heimathochschule abklären müssen, ob Sie weiterhin eine Förderung erhalten,
- dass Sie keinen Abschluss am KIT machen können und
- dass Sie weiterhin den Studierendenwerksbeitrag am KIT zahlen müssen.
| To Dos bei Verlängerung des Erasmus Aufenthaltes: |
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* Um eine Verlängerung zu beantragen, füllen Sie bitte den Abschnitt „Verlängerung” in unserem Mobility Online-System innerhalb der folgenden Fristen aus:
- 20. Januar – für Verlängerungen vom Wintersemester zum Sommersemester
- 20. Juli – für Verlängerungen vom Sommersemester zum Wintersemester
Rückmeldung
Nach Bewilligung Ihrer Verlängerung, müssen Sie sich am KIT rückmelden und den Studierendenwerksbeitrag (Details hierzu finden Sie auf unserer Webseite Seite Beiträge und Gebühren) zahlen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der KIT-Website unter KIT - Dienstleistungseinheit Studium und Lehre - Im Studium - Organisatorisches - Rückmeldung.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den auf unsere Seite Beiträge und Gebühren.
Verlängerung des Visums (nur für Non-EU citizens)
Vergessen Sie nicht im Falle einer Verlängerung, Ihr Visum ebenfalls zu verlängern.
Alternativen
Alternativ können Sie sich auch gerne als regulärer Student am KIT bewerben. Wie das funktioniert, wird unter „Bachelor- und Masterstudium am KIT“ erklärt.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben
