Was muss ich tun?

Wenn Sie in ein Zimmer oder eine Wohnung einziehen, müssen Sie das der zuständigen Behörde mitteilen. Das müssen Sie unbedingt in den ersten zwei Wochen machen. Das gilt auch für die Studierenden, die innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen.

Alle Studierenden, die innerhalb von Deutschland umziehen, können sich auch online anmelden. Hier finden Sie alle Informationen dazu.

Wer sich nicht online anmelden möchte, findet alle Information auf dieser Seite unter "Verfahrensablauf“. Hierzu müssen Sie bei der Behörde einen Termin vereinbaren. Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dinge: Reisepass, den elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihr Visum, Wohnungsgeberbestätigung (von der vermietenden Person auszufüllen), Meldeschein (ausgefüllt von Ihnen). 

Alle Studierenden, die aus dem Ausland nach Karlsruhe oder einer anderen Stadt oder der Umgebung von Karlsruhe kommen, müssen auf alle Fälle persönlich in ein Bürgerbüro gehen. Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen, schauen Sie bitte im Internet nach, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können. Sie müssen sich erst dann innerhalb von zwei Wochen anmelden, wenn Sie endgültig einziehen und nicht nur zur Zwischenmiete für eine kurze Zeit. 

 

Wo muss ich das tun?

Wenn Sie in Karlsruhe wohnen: Bürgerbüros in Karlsruhe

Wenn Sie nicht in Karlsruhe oder der Umgebung wohnen: im Internet nachschauen, wie Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden können.

 

Weitere Hinweise
  • Wenn Sie nach Karlsruhe umziehen, können Sie über die Erstwohnsitzkampagne der Stadt ein Begrüßungspaket erhalten.
  • In vielen Orten können Sie die Telefonnummer 115 anrufen und bekommen dann Hilfe von der Behörde.
  • Bitte beachten Sie, dass in Deutschland eine Rundfunkgebühr für die Nutzung von Rundfunk, Fernsehen und Computern erhoben wird. Diese Gebühr von 18,36 € müssen Sie monatlich für jede Wohnung bezahlen, egal wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Bitte achten Sie darauf und werfen Sie die Schreiben nicht einfach weg!