1. Überblick und Zweck
Die Marriott Hotel Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften (Marriott) halten ein Beschwerdeverfahren zur Übermittlung von Hinweisen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor. Dieses Beschwerdeverfahren soll eine sichere und vertrauliche Übermittlung von Meldungen ermöglichen. Die bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt.
Marriott überprüft jährlich sowie bei Bedarf auch anlassbezogen die Wirksamkeit dieses Beschwerdeverfahrens.
Hinweis: Dieses Beschwerdeverfahren ist nicht für Kundenbeschwerden (z. B. Anliegen im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einem Marriott-Hotel) vorgesehen. Für solche Anliegen, die nicht im Zusammenhang mit dem LkSG stehen, klicken Sie bitte hier.
2. Wer kann Hinweise und Beschwerden einreichen?
Das Beschwerdeverfahren von Marriott steht allen Personen offen, die Hinweise oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem LkSG bezüglich der Geschäftstätigkeit von Marriott oder in Marriotts Lieferketten einreichen möchten, sofern diese Person (i) selbst negativ betroffen ist (Beschwerdeführer) oder (ii) relevante Informationen weitergeben möchte (Hinweisgeber).
3. Was kann Gegenstand eines Hinweises oder einer Beschwerde sein?
Ein Hinweis oder eine Beschwerde kann in Bezug auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken sowie potenzielle Verstöße im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Marriott oder in Marriotts Lieferketten eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem Risiken in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vereinigungsfreiheit, Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, angemessene Löhne sowie Risiken in Bezug auf die Umweltstandards, die in dem Übereinkommen von Minamata zu Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung enthalten sind.
4. Wie kann ein Hinweis oder eine Beschwerde eingereicht werden?
Hinweise und Beschwerden können jederzeit an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: sustainabilitysupplychain@marriott.com.
Hinweise und Beschwerden können anonym eingereicht werden. Die Angabe von Kontaktdaten kann jedoch zur weiteren Klärung des Sachverhalts und zu einer effektiven Weiterverfolgung des Hinweises oder der Beschwerde beitragen.
5. Was geschieht, nachdem ein Hinweis oder eine Beschwerde eingereicht wurde?
a. Zuständigkeit
Eingehende Hinweise und Beschwerden werden von Marriotts Global Compliance Team koordiniert. Das Global Compliance Team arbeitet bei der Prüfung von eingegangenen Hinweisen und Beschwerden mit den relevanten Fachabteilungen und Internal Audit zusammen, welches unabhängig von der Geschäftsleitung und operativen Teams ist.
Alle Mitarbeiter, die Hinweise und Beschwerden bearbeiten, sind entsprechend geschult, unparteiisch und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
b. Empfangsbestätigung
Der Eingang des Hinweises oder der Beschwerde wird innerhalb von fünf (5) Werktagen gegenüber dem Absender bestätigt.
c. Prüfung des Hinweises oder der Beschwerde
Das Global Compliance Team von Marriott wird in Zusammenarbeit mit den relevanten Fachabteilungen den Hinweis oder die Beschwerde prüfen und beurteilen, ob sie zulässig (d. h. sie betrifft den Anwendungsbereich des LkSG) und plausibel ist (d. h. es gibt tatsächliche Anhaltspunkte für ein Menschenrechts- oder Umweltrisiko). Zu diesem Zweck kann das Global Compliance Team (oder die relevanten Fachabteilungen) bei Bedarf und Möglichkeit Kontakt mit dem Hinweisgeber oder Beschwerdeführer aufnehmen.
Fällt der Hinweis oder die Beschwerde nicht in den Anwendungsbereich des LkSG und/oder ist der Hinweis oder die Beschwerde nicht plausibel, wird das Global Compliance Team den Hinweisgeber oder Beschwerdeführer darüber informieren und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel drei Monate) eine kurze Erklärung zur Verfügung stellen.
d. Klärung des Sachverhalts
Wenn der Hinweis oder die Beschwerde in den Anwendungsbereich des LkSG fällt und plausibel ist, wird das Global Compliance Team in Zusammenarbeit mit den relevanten Fachabteilungen den Hinweis oder die Beschwerde untersuchen. Dies kann Folgendes umfassen:
- Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber oder Beschwerdeführer zur Klärung des Sachverhalts, falls erforderlich,
- Konsultation interner und/oder externer Fachexperten, und
- Koordination mit den relevanten Fachabteilungen.
e. Ergebnis und weitere Maßnahmen
Wenn keine Präventiv- oder Abhilfemaßnahmen erforderlich sind, schließt Marriott das Beschwerdeverfahren ab und informiert den Hinweisgeber oder Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist (d. h. in der Regel drei Monate) hierüber.
Wenn vorbeugende oder Abhilfemaßnahmen erforderlich sind, wird Marriott geeignete Schritte einleiten und gegebenenfalls den Hinweisgeber oder Beschwerdeführer über das Ergebnis informieren. Marriott wird in diesem Fall, sofern möglich, den Hinweis oder die Beschwerde auch bei der Weiterentwicklung von Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen berücksichtigen.
6. Hat die Einreichung eines Hinweises oder einer Beschwerde negative Folgen für die betreffende Person?
Die Übermittlung von Hinweisen oder Beschwerden im Vertrauen auf die Richtigkeit der zugrundeliegenden Informationen zieht keine negativen Konsequenzen für den Hinweisgeber oder Beschwerdeführer nach sich. Sollte ein Hinweisgeber oder Beschwerdeführer Vergeltungsmaßnahmen befürchten, kann er sich jederzeit an das Global Compliance Team wenden.
Marriott verfolgt ein Verbot von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben Hinweise oder Beschwerden einreichen. Das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen bedeutet, dass Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis oder eine Beschwerde einreichen, aufgrund dieser Meldung keinen nachteiligen Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung bei Marriott, wie Entlassung, Degradierung, Suspendierung oder Verlust von Leistungen, ausgesetzt werden dürfen.